Bei regelmässiger Beschäftigung ist die Auszahlung statt Ferienbezug unzulässig – die Ferien sind zu gewähren.
LexikonFerien & Feiertage
Ferienzuschlag (Ferienentschädigung im Stundenlohn)
Der Ferienzuschlag ist der prozentuale Aufschlag auf den Stundenlohn, mit dem der Ferienlohn bei sehr unregelmässiger Beschäftigung abgegolten wird: 8,33 % bei vier, 10,64 % bei fünf und 13,04 % bei sechs Wochen Ferien; er muss im Vertrag und auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen sein.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 329d OR (Rechtsprechung)
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
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