Im Jahresarbeitszeitmodell des LMV ist Kompensation der Normalfall: Vorholzeit wird in auftragsarmen Wochen abgebaut. Was bis Jahresende nicht kompensiert ist, wird nach den GAV-Regeln ausbezahlt.
LexikonArbeitszeit
Kompensation (Zeitausgleich)
Kompensation ist der Ausgleich von Überstunden oder Überzeit durch Freizeit von gleicher Dauer statt durch Auszahlung – bei Überstunden mit Einverständnis der Mitarbeitenden, bei Überzeit innert 14 Wochen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 321c Abs. 2 OR; Art. 13 Abs. 2 ArG
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
- Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
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