Bau- und Handwerksbetriebe gehören zu den 50-Stunden-Betrieben (Limite 140 Stunden pro Jahr). Der Zuschlag kann – anders als bei Überstunden – nicht wegbedungen werden.
LexikonArbeitszeit
Überzeit
Überzeit ist Arbeit über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit (45 bzw. 50 Stunden pro Woche); sie ist auf 2 Stunden pro Tag und 140 bzw. 170 Stunden pro Jahr begrenzt und zwingend mit 25 % Zuschlag oder Freizeit innert 14 Wochen abzugelten.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 12–13 ArG
- Auch
- Travail supplémentaire (heures de travail supplémentaire), Lavoro straordinario ai sensi della LL
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Verwandte Begriffe
Quellen
- Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
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