Nicht zu verwechseln mit Überzeit (Stunden über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit). Im Bau werden Überstunden meist über das Zeitkonto der Jahresarbeitszeit ausgeglichen; Zuschläge greifen ab den GAV-Grenzen.
LexikonArbeitszeit
Überstunden
Überstunden sind Arbeitsstunden über der vertraglich oder im GAV vereinbarten Arbeitszeit; sie werden mit Freizeit gleicher Dauer (mit Einverständnis) oder mit Lohn plus 25 % Zuschlag abgegolten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- Art. 321c OR
- Auch
- Heures supplémentaires, Ore straordinarie (lavoro straordinario)
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Obligationenrecht (OR) – Fedlex (abgerufen am 17.08.2026)
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
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