Wichtigste Unterschiede zum OR: Mängel können während zwei Jahren jederzeit gerügt werden (OR: sofort), der Unternehmer hat zuerst ein Nachbesserungsrecht, Rückbehalt und Garantieschein sind geregelt.
LexikonWerkvertrag & Baurecht
SIA-Norm 118
Die SIA 118 («Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten») ist das Standard-Vertragswerk des Schweizer Bauwesens; sie gilt nur, wenn die Parteien sie vereinbaren, und regelt dann u. a. Abschlagszahlungen, Abnahme, zweijährige Rügefrist und fünfjährige Verjährung günstiger als das OR.
Stand: September 2026Veröffentlicht 22.09.2026
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