LexikonArbeitszeit
Bandbreite (Wochenarbeitszeit)
Die Bandbreite ist der im GAV festgelegte Spielraum, innerhalb dessen die wöchentliche Sollarbeitszeit im Arbeitszeitkalender variieren darf (LMV: rund 37,5 bis 45 Stunden); die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden darf dabei nie geplant werden.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Rechtsgrundlage
- LMV Art. 25
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Arbeitszeit rechtssicher erfassen
Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.
- Erfassung per App, auch offline
- Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
- Auswertungen für paritätische Kontrollen

