Bandbreite (Wochenarbeitszeit)

Die Bandbreite ist der im GAV festgelegte Spielraum, innerhalb dessen die wöchentliche Sollarbeitszeit im Arbeitszeitkalender variieren darf (LMV: rund 37,5 bis 45 Stunden); die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden darf dabei nie geplant werden.

Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
Rechtsgrundlage
LMV Art. 25

Ausführlich im Artikel

Verwandte Begriffe

← Lexikon

Arbeitszeit rechtssicher erfassen

Baunex erfasst Arbeitszeit, Pausen, Wegzeit und Zuschläge pro Baustelle und Mitarbeitenden – ArG- und GAV-konform, jederzeit exportierbar für Kontrollen.

  • Erfassung per App, auch offline
  • Überstunden, Nacht- und Samstagszuschläge automatisch
  • Auswertungen für paritätische Kontrollen
Zeiterfassung testen