Warum der Kalender wichtig ist
Ohne eigenen Kalender – der LMV verlangt ihn bis Mitte November für das Folgejahr (Art. 27 Abs. 1 LMV 2026–2031) – gilt der sektionale Kalender der lokalen paritätischen Berufskommission, und Sie verlieren die Steuerung über Sommerspitzen und Winterpause. Mit eigenem Kalender definieren Sie, was «Soll» ist: Alles darüber ist Vorholzeit oder Überstunden, alles darunter Nachholzeit. Der Kalender ist damit die Basis für Zeitkonto, Feiertagsgutschrift und Lohnabrechnung.
Schritt 1: Rahmen klären
- Jahresarbeitszeit nach GAV (LMV: 2112 Stunden; Ausbau-GAV: eigener Wert).
- Bandbreite pro Woche (LMV: 37,5–45 Stunden, bei 4- oder 4½-Tage-Woche mindestens 32; bis zu fünf Nullstundentage; nie über die ArG-Höchstarbeitszeit von 50 Stunden planen).
- Feiertage des Baustellen-/Betriebskantons – Datum und Wochentag für das Planjahr: Kantone-Register. Feiertage auf Wochenenden entfallen.
- Betriebsferien (Weihnachten/Neujahr, Sommer) und bekannte Grossbaustellen-Termine.
Schritt 2: Wochen einteilen
Teilen Sie das Jahr in Blöcke:
| Zeitraum | Woche (Beispiel) | Tag (Mo–Do / Fr) |
|---|---|---|
| Januar–Februar | 39 h | 8 / 7 |
| März | 41 h | 8,5 / 7 |
| April–September | 44 h | 9 / 8 |
| Oktober | 41 h | 8,5 / 7 |
| November–Dezember | 39 h | 8 / 7 |
| Betriebsferien | 0 h (Ferienbezug) | – |
Prüfen Sie die Summe: (Wochen × Wochenstunden) muss die Jahresarbeitszeit ergeben; Feiertage werden mit dem Tages-Soll gutgeschrieben, Ferienwochen ebenfalls. Kleine Differenzen gleichen Sie über einzelne Wochen aus, nicht über Überzeit.
Schritt 3: Tagesverteilung und Pausen
Legen Sie pro Blocktyp Beginn, Pausen und Ende fest (z. B. 07:00–12:00 / 12:45–17:00 = 9,25 h abzüglich Znüni). Beachten Sie Pausenpflichten (Art. 15 ArG) und das Tagesfenster 6–20 Uhr; Frühstarts im Sommer nur mit verschobenem Fenster (5–19 Uhr).
Schritt 4: Kommunizieren und hinterlegen
- Kalender bis Mitte November den Mitarbeitenden bekannt geben (Aushang, App, Anhang zum Personalreglement) und der paritätischen Berufskommission zustellen (Art. 26 Abs. 7 LMV).
- In der Zeiterfassung als Soll pro Tag hinterlegen, damit Zeitkonto, Absenzen und Feiertage automatisch stimmen.
- Änderungen im Jahr (Grossauftrag, Wetter) dokumentieren und ankündigen; kurzfristige Änderungen nur im Rahmen des GAV.
Prüfliste
- [ ] Summe der Wochenstunden = Jahresarbeitszeit (± Rundung)
- [ ] Keine Woche über der GAV-Bandbreite, nie über 50 h
- [ ] Feiertage des Kantons berücksichtigt (Wochenend-Feiertage entfallen)
- [ ] Betriebsferien eingeplant, Ferienanspruch stimmt (5/6 Wochen nach LMV)
- [ ] Pausen und Tagesfenster ArG-konform
- [ ] Bekanntgabe dokumentiert, Kalender in der Zeiterfassung hinterlegt
Kostenlose Excel-Vorlage: Arbeitszeitkalender 2027 nach LMV – 52 Wochen mit saisonalem Vorschlag und automatischer Prüfung gegen die 2112 Stunden.

