Der LMV gilt in der ganzen Schweiz für Hoch-, Tief- und Strassenbau; regionale Zusatzvereinbarungen ergänzen ihn (Mittagsentschädigung, Reisezeit, Feiertage). Kontrolliert wird durch die paritätischen Kommissionen.
LexikonGAV
LMV (Landesmantelvertrag)
Der Landesmantelvertrag ist der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag des Schweizerischen Bauhauptgewerbes zwischen dem Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna; er regelt Arbeitszeit (2112 Stunden pro Jahr), Löhne nach Lohnzonen und -klassen, Ferien, Feiertage, Zuschläge und Spesen.
Stand: September 2026Veröffentlicht 01.09.2026
- Auch
- CN (Convention nationale du secteur principal de la construction), CNM (Contratto nazionale mantello)
Ausführlich im Artikel
Verwandte Begriffe
Quellen
- Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) 2026–2031 – SBV (abgerufen am 17.08.2026)
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