Was die Zeiterfassung enthalten muss

Die Form ist frei – Stundenzettel, Excel oder App. Vorgeschrieben ist der Inhalt (Art. 46 ArG, Art. 73 ArGV 1): pro Person die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit mit Lage (Beginn und Ende), Ausgleichs- und Überzeitarbeit, Pausen ab einer halben Stunde, Ruhe- und Ersatzruhetage sowie Zuschläge. Die Unterlagen sind fünf Jahre aufzubewahren. Die Details stehen im Artikel Zeiterfassungspflicht im Handwerk.

Eine Besonderheit der Grünen Branche: Vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind Betriebe mit vorwiegend gärtnerischer Pflanzenproduktion (Art. 2 Abs. 1 lit. e ArG). Betriebe, die für Kunden Gärten anlegen, umgestalten und pflegen, unterstehen dem ArG in der Regel. Bei gemischten Betrieben (Baumschule plus Gartenbau) lohnt sich eine Abklärung beim kantonalen Arbeitsinspektorat.

Was im Tessin zusätzlich gilt

  • CCL dei giardinieri: Im Tessin ist der kantonale Gesamtarbeitsvertrag für Gärtner allgemeinverbindlich erklärt (AVE bis 30.06.2027 gemäss SECO-Verzeichnis). Er gilt damit für alle Betriebe der Branche im Kanton, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Massgebend für Arbeitszeit, Zuschläge und Ferien ist der Vertragstext. Die Übersicht aller Regionen: GAV im Gartenbau.
  • Gartenbau mit Bauhauptgewerbe-Gepräge (z. B. grössere Erd- und Pflästerungsarbeiten) kann unter den LMV fallen (Art. 2 LMV). Dann gelten dessen Regeln zu Jahresarbeitszeit und Zuschlägen.
  • 15 gesetzliche Feiertage, die meisten der Schweiz, aber kein Karfreitag (Verzeichnis BJ). Sie gehören als Tages-Soll in den Arbeitszeitkalender, sonst stimmt das Zeitkonto nicht.

Warum Stundenzettel im Gartenbau schnell an Grenzen kommen

  • Viele kurze Einsätze pro Tag: Rasenpflege, Heckenschnitt, Bewässerung – oft drei bis fünf Kunden am selben Tag. Auf Papier landen die Stunden als Tagessumme, die Zuordnung pro Kunde fehlt.
  • Saisonspitzen: Im Frühling und Herbst entstehen Überstunden, im Winter Minusstunden. Ohne laufendes Zeitkonto ist der Saldo erst Ende Jahr sichtbar.
  • Regie und Pflegeverträge: Wer nach Aufwand verrechnet, braucht die Stunden pro Objekt und Tätigkeit, sonst gehen verrechenbare Stunden verloren.
  • Wegzeit zwischen Kunden: Fahrten während des Arbeitstags sind Arbeitszeit und sollten separat sichtbar sein.

In sechs Schritten zur digitalen Zeiterfassung

  1. Regeln festlegen: anwendbarer Vertrag (CCL dei giardinieri oder LMV), Normalarbeitszeit, Tessiner Feiertagskalender, Pausenregel (Art. 15 ArG).
  2. Stammdaten anlegen: Kunden und Pflegeobjekte als Projekte, Tätigkeiten wie Pflege, Schnitt, Neuanlage, Winterdienst, Fahrt.
  3. App auswählen: Beginn/Ende und Pausen pro Projekt, Änderungsprotokoll, Wochen- oder Monatsfreigabe, Einsicht für die Mitarbeitenden, Export als PDF/CSV für fünf Jahre, Oberfläche auf Italienisch. Die vollständige Checkliste steht unter Zeiterfassung per App: Anforderungen.
  4. Team informieren: welche Daten erfasst werden, wozu und wer sie sieht (Art. 328b OR). Der Standort beim Ein- und Ausstempeln ist in der Regel vertretbar; eine dauernde Ortung während der Arbeit ist als Verhaltensüberwachung unzulässig (Art. 26 ArGV 3).
  5. Mit einer Equipe starten: einen Monat testen, Tätigkeiten und Projekte bereinigen, dann auf alle ausrollen.
  6. Monatsabschluss einführen: Stunden freigeben, Saldo prüfen, Export für die Lohnbuchhaltung, Regiestunden in die Rechnung übernehmen.

So unterstützt Baunex Gartenbaubetriebe

Die Zeiterfassung von Baunex erfasst Stunden per Timer oder nachträglich in der App, prüft die Pausen nach Art. 15 ArG, führt das Zeitkonto (Soll, Ist, Saldo) mit Feiertagskalender und Absenzen und arbeitet mit einer zweistufigen Freigabe; der Arbeitszeitnachweis lässt sich als PDF exportieren. Die Oberfläche gibt es auf Deutsch, Französisch und Italienisch, Hosting in der EU (Frankfurt), Datenschutz nach revDSG/DSGVO. Mehr zur Branche: Software für Gartenbau.