Was im Kanton Bern anders ist
- Kein 1. Mai als gesetzlicher Feiertag (anders als Zürich oder Basel-Stadt).
- Berchtoldstag ist im deutschsprachigen Kantonsteil arbeitsfrei; im Berner Jura ist die Handhabung uneinheitlich.
- Regionale Feiertage (Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen) gelten nur in einzelnen Gemeinden – wer kantonsweit Baustellen hat, plant nach Gemeinde.
- Zwei Sprachen, teils zwei GAV-Welten: Für den Berner Jura ist bei Ausbaugewerken zu prüfen, ob die CCT du second œuvre romand anwendbar ist.
- Bern liegt überwiegend in der LMV-Lohnzone blau (Berner Jura: Monatslohn Q in Zone rot, Anhang 4 LMV 2026).

