Was im Kanton Jura anders ist
- Zwei Stufen (Art. 3/4 LJFRD): Neun Feiertage sind dem Sonntag gleichgestellt (inkl. 1. Mai und Fronleichnam); der 2. Januar, das Fest der Unabhängigkeit (23.6.), Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen sind offizielle arbeitsfreie Feiertage ohne Sonntagsstatus.
- Mindestlohn CHF 21.40/h, aber nicht für AVE-GAV-Verhältnisse – im Bau gelten die GAV-Löhne. Eine Initiative für CHF 23 läuft.
- Q- und C-Stundenlöhne in LMV-Zone rot – ungewöhnlich für einen ländlichen Kanton.
- Familienzulagen CHF 275/325 plus Geburtszulage CHF 1'500.

