Was im Kanton Wallis anders ist

  • Kein Karfreitag – wie im Tessin ist der Freitag vor Ostern ein Werktag; auch Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag sind nur üblich, nicht gesetzlich.
  • Josefstag (19.3.) und Mariä Empfängnis (8.12.) sind gesetzliche Feiertage.
  • Familienzulagen CHF 327/477, ab dem dritten Kind CHF 435/585 – zusammen mit der Geburtszulage von CHF 2'142 die höchsten Ansätze der Schweiz.
  • RETABAT/RETAVAL: kantonale paritätische Fonds (AVE) ersetzen den Parifonds Bau; eine Mindestlohn-Initiative (CHF 22) ist hängig.
  • C-Stundenlohn in LMV-Zone rot, übrige Klassen blau.