Was im Kanton Luzern anders ist

  • Ostermontag und Pfingstmontag sind keine gesetzlichen Feiertage – viele Betriebe geben sie frei, arbeitsrechtlich sind es Werktage.
  • Mariä Empfängnis (8.12.) ist kantonaler Ruhetag, aber nicht dem Sonntag gleichgestellt – Bauarbeit ist zulässig.
  • Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen sind vollwertige gesetzliche Feiertage.
  • In einzelnen Gemeinden kommen Josefstag oder das Kirchenpatronsfest als örtliche Ruhetage dazu.
  • Stadt Luzern kennt seit 1.1.2026 einen städtischen Mindestlohn von CHF 22.75/h – für GAV-unterstellte Baubetriebe gehen die höheren GAV-Löhne vor.