Was im Kanton Freiburg anders ist

  • Konfessioneller Split: Vier katholische Feiertage gelten nicht in den reformierten Gemeinden des Seebezirks (Murten, Kerzers, Vully u. a.) – Baustellenplanung nach Gemeinde.
  • Ostermontag, Pfingstmontag, 2. Januar und Stephanstag werden verbreitet wie Feiertage behandelt, sind rechtlich aber Arbeitstage.
  • Kein 1. Mai und kein kantonaler Mindestlohn (Volksinitiative am 30.11.2025 abgelehnt).
  • Familienzulagen CHF 265/325, ab dem dritten Kind CHF 285/345 – plus Geburtszulage CHF 1'500.
  • Ausbaugewerke (Maler, Gipser, Schreiner, Plattenleger) unterstehen der CCT second œuvre romand; das Bauhauptgewerbe hat einen lokalen GAV mit eigener PBK.