Was im Kanton Zürich anders ist als in Nachbarkantonen
- 1. Mai ist ein gesetzlicher Feiertag (ganzer Tag) – im Aargau, in Schwyz oder Zug ist er es nicht.
- Berchtoldstag (2. Januar) ist ebenfalls gesetzlicher Feiertag – in Basel-Stadt oder Bern (Berner Jura) nicht durchgehend.
- Sechseläuten und Knabenschiessen sind in der Stadt Zürich am Nachmittag ortsüblich frei, aber keine gesetzlichen Feiertage: Ob bezahlt frei gegeben wird, regeln GAV, Betrieb oder Ortsüblichkeit.
- Zürich liegt bei den Stundenlöhnen (Q/A/B/C) in der LMV-Zone rot, bei den Monatslöhnen in Zone blau (Anhang 4 LMV 2026) – massgebend ist die aktuelle Lohntabelle des SBV.

