Was im Kanton Tessin anders ist

  • 15 Feiertage – die meisten der Schweiz: Dreikönige (6.1.), Josefstag (19.3.), 1. Mai, Peter und Paul (29.6.), Mariä Empfängnis (8.12.) und Stephanstag sind alle gesetzlich.
  • Kein Karfreitag – als einziger Kanton neben dem Wallis; der Freitag vor Ostern ist ein Werktag.
  • Mindestlohn je Branche (2026: CHF 20.00–20.50, Bau 20.50); nach der Revision vom April 2026 steigen die Ansätze bis 2029 auf 21.75–22.25 und gelten künftig auch gegenüber GAV (Übergangsfrist bis Ende 2029).
  • LMV-Zone grün (B-Löhne blau) – die tiefsten Basislöhne; Grenzgänger-Arbeitsmarkt mit intensiven Kontrollen.
  • Kantonaler Fondo für Vollzug/Weiterbildung statt Parifonds.