Was im Kanton Schaffhausen anders ist

  • 1. Mai ist ganztags gesetzlicher Feiertag – wie in ZH, BS, BL, TG und JU.
  • Berchtoldstag-Paradox: Der 2. Januar ist weder Ruhetag noch dem Sonntag gleichgestellt, aber die meisten Betriebe und Läden sind zu und der öV fährt im Sonntagsfahrplan – wer arbeitet, braucht keine Bewilligung, sollte die Freigabe aber vertraglich klären.
  • Keine katholischen Zusatzfeiertage (kein Fronleichnam, keine Mariä Himmelfahrt, kein Allerheiligen).
  • LMV: Monatslöhne Q/A und C in Zone grün, übrige blau.